Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz

Im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen wird seit 2020 ein Zusatzdarlehen für das “Bauen mit Holz” angeboten. Attraktive Konditionen gibt es auch in der Modernisierungsförderung.

In der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) werden unter Nummer 2.5.5 Fördermöglichkeiten für Objekte mit einem erheblichen Holzanteil zur Verfügung gestellt. Das Zusatzdarlehen gilt für den Neubau und die Neuschaffung von geförderten Mietwohnungen und Studierendenwohnheimen sowie den Neubau, die Neuschaffung oder den Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum mit einem Tilgungsnachlass von bis zu 50 Prozent. Das Bauvorhaben muss einen deutlichen Anteil an Holz vorweisen, der über den Anteil bei konventionell in Stein errichteten Gebäuden hinausgeht (zum Beispiel Hybridbauten oder Massivholzgebäude). Das Darlehen beträgt 1,30 €/kg Holz, maximal 17.000 Euro je Wohneinheit. Das Holz muss fest verbaut sein und aus nachhaltigen Quellen stammen, beispielsweise nach PEFC oder FSC zertifiziert sein.

In der Modernisierungsförderung für Mietwohnraum und selbst genutzten Wohnraum wurden die Konditionen angepasst: Bauherren können von einem Tilgungsnachlass von bis zu 55 Prozent profitieren, wenn sie zertifizierte ökologische Dämmstoffe verwenden und einen überdurchschnittlichen energetischen Standard erreichen.

Wer Mittel der Wohnraumförderung in Anspruch nehmen möchte, wendet sich an die zuständige Bewilligungsbehörde vor Ort. Sie ist für die Beantragung, Prüfung und Bewilligung zuständig.

Holzbaustelle QUARTIER WIR WEISSENSEE, Berlin / Bildquelle: Terhalle Holzbau, Ahaus
Bildquelle: Terhalle Holzbau, Ahaus / Holzbaustelle QUARTIER WIR WEISSENSEE, Berlin

Fragen und Antworten zum Zusatzdarlehen

Das Zusatzdarlehen Bauen mit Holz wird gemäß der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024), Nummer 2.5.5 für die Neuschaffung von Mietwohnraum gewährt.

Als Neuschaffung gelten Baumaßnahmen, durch die Mietwohnraum, Gemeinschaftsräume und Infrastrukturräume

  • in einem neuen selbstständigen Gebäude,
  • durch Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden oder
  • durch Änderung von Mietwohnungen zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse

neu geschaffen werden.

Art und Höhe der Förderung für das Zusatzdarlehen Bauen mit Holz werden in der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 Nummer 2.5.5 geregelt.

Aufstockungen von Bestandsgebäuden mit einem oder mehreren Geschossen sind ebenso wie Anbauten gemäß Nummer 2 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 wie Neubau förderfähig.

Der Einsatz moderner Holzbautechnologien ist förderfähig, auch im Rahmen des Umbaus ehemalig anders genutzter Gebäude.

Die konstruktive Beplankung von Holzbauelementen mit OSB Platten bzw. Holzwerkstoffen wird gefördert.

Holzbasierte Dämmstoffe werden im Rahmen des Zusatzdarlehens Bauen mit Holz bei der Berechnung der Förderung als „verbautes Holz“ mitberücksichtigt.

Grundsätzlich sind alle Dachkonstruktionen (z.B. Flachdächer oder Satteldächer o.ä. Dachformen) von der Förderung ausgenommen.

Gefördert werden Holzfassaden, Holztreppen und Holzfenster. Nicht gefördert werden Türen (Innen- wie Außentüren), Decken- und Wandverkleidungen und alle Elemente, die im Rahmen einer „normalen Renovierung“ ausgetauscht werden können.

Hinweis: In vorgefertigten Holzbauelementen dürfen die nicht förderfähigen Bauteile bei der Berechnung der Förderung nicht in Ansatz gebracht werden.

Gemäß der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 Nummer 2.5.5 werden Qualitätsanforderungen an die verwendeten Holzprodukte gestellt. Diese Produkte müssen nach dem PEFC- oder FSC-Standard zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien erfüllen. An das Fachunternehmen werden keine weiteren Anforderungen gestellt.

Für Modernisierungsvorhaben ist eine zusätzliche Förderung im Rahmen des Zusatzdarlehens Bauen mit Holz derzeit nicht vorgesehen.

Im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen besteht die Möglichkeit, den Zuschussanteil des Förderdarlehens durch die Verwendung von holzbasierten Dämmstoffen zu erhöhen. Die Modernisierungsförderung des Landes sieht vor, dass für die ausschließliche Verwendung von Dämmstoffen, die nicht auf Mineralöl basieren, ein um 5 Prozentpunkte höherer Tilgungsnachlass auf die Landesfinanzierung (bis zu 100% aller Bau- und Baunebenkosten inkl. Instandsetzung) gewährt wird. Weitere Voraussetzung ist, dass die Dämmmaßnahme von nennenswertem Umfang ist; mindestens die Außenfassade muss gedämmt werden.

Weitere Informationen über die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier:

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