Unter der Gründung versteht man die konstruktive und statische Ausbildung des Übergangs vom Bauwerk zum Boden. Als Gründungsebene wird nur die Fläche bezeichnet, die dem Umriss der Bodenplatte und/oder den Außenkanten der Fundamente entspricht und damit die vertikale Last des darüber liegenden Gebäudes in den Boden (Baugrund) abträgt. Im Regelfall wird die Gründungsfläche als ebene Fläche hergestellt. Innerhalb dieser Fläche entsteht die spätere Bodenplatte.
Ein wesentlicher Teil der Gründung ist das Fundament. Fundamente dienen der schwingungsfreien und frostsicheren Lagesicherung und dem Lastabtrag der darüber befindlichen Bauteile, also der Bodenplatte und darüber den Stützen des Gebäudes.
Hinsichtlich der Fundamentierung sind mehrere Varianten denkbar. Bei temporären Bauten bieten sich reversible Fundamente an. Diese können entweder aus „betonfreien“ Einzelfundamenten bestehen oder aus Stahlbeton-Fertigteilen, die beim Abbau des Bauwerks wieder zerlegt und entfernt werden können.
Für Dauerbauten haben sich Streifenfundamente aus Stahlbeton, seien es vorelementierte Fertigteile oder in Ortbetonbauweise gegossene Fundamentbalken oder Punktfundamente, gegenüber den traditionellen Grundmauern durchgesetzt.
Je nach Bauaufgabe wird zwischen folgenden Fundamenttypen unterschieden:
- – Einzelfundamente oder Punktfundamente
- – Streifenfundamente
- – Plattenfundamente oder Sohlplatten
Bei auf dem Gelände aufliegenden Sohlplatten ist der Spritzwasserschutz im Sockelbereich detailliert zu planen, um die Dauerhaftigkeit des Holzgebäudes sicherzustellen.