Der am 10.12.2019 in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen von der Landesregierung und Verbänden aus Forst- und Holzwirtschaft, Naturschutz und Berufsvertretung unterzeichnete Waldpakt NRW betont die Klimaschutzleistung des Waldes und der Holzverwendung im Rahmen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
Im Rahmen des Waldpakts werden unter anderem baupolitische Initiativen zur Förderung der nachhaltigen Holznutzung vereinbart.
Dahingehend erklärte Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Landesregierung steht fest an der Seite der Waldbesitzer und ihrer Partner: (…) mit der Unterstützung vielfältiger Initiativen, um den klimafreundlichen Baustoff Holz zu fördern.“
Bauministerin Ina Scharrenbach betonte, dass Klimaschutz und bezahlbares Wohnen kein Widerspruch mehr sein dürfen: „Holz ist ein attraktiver Bau- und Werkstoff, seine Verwendung bietet große ökologische und klimarelevante Vorteile. Mit dem Baurechtsmodernisierungsgesetz haben wir wichtige Erleichterungen für das Bauen mit Holz in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Dies ermöglicht nun den Einsatz des nachwachsenden Rohstoffs Holz auch bei Gebäuden bis zu 22 Metern Höhe.“ Darüber hinaus erarbeitet die von der Landesregierung eingesetzte Expertenkommission „Bauen mit Holz/Nachhaltiges Bauen“ derzeit praktische Vorschläge, um das Bauen mit Holz noch stärker in den Fokus des Bauwesens zu rücken.
Die Landesregierung hat den Waldpakt gemeinsam mit den Mitgliedern des Forstausschusses, einem Beratungsgremium des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen, erarbeitet. Weitere Verbände haben sich dem Waldpakt bereits angeschlossen und ebenfalls unterzeichnet. Dieser bündelt zahlreiche Ziele und Maßnahmen in drei Handlungsfeldern:
– Im ersten Handlungsfeld „Anpassungsstrategie Wald im Klimawandel“ wird die besondere Bedeutung des Waldes als Klimaschützer betont, der gleichzeitig selbst stark von Klimaänderungen betroffen ist. Gemeinsame Ziele sind daher klimastabile Mischwälder mit größerer Vielfalt und Naturnähe, angepasste Wildbestände und der Ausbau der Wald- und klimabezogenen Forschung.
– Im zweiten Handlungsfeld „Unterstützung für Wald und Waldbesitzende“ sieht der Waldpakt eine Fortführung der Hilfen zur Schadensbewältigung und eine stärkere Honorierung der Gemeinwohlleistungen des Waldes vor. Das Land wird hierzu Mittel für Ad-hoc-Hilfen und für die Wiederbewaldung bereitstellen.
– Als drittes Handlungsfeld sieht der Waldpakt umwelt- und baupolitische Initiativen vor: Gefordert wird unter anderem eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für ein effizientes Krisenmanagement. Hierzu wird sich das Land auf Bundesebene für eine Reform des Forstschädenausgleichsgesetzes einsetzen. Gefördert werden soll zudem der Holzbau, um die CO2-Bindung und damit den wald- und holzbasierten Klimaschutz-Beitrag zu unterstützen.
„Die Landesregierung stellt dafür Sorge, dass der Einsatz von Holz bei Bauvorhaben deutlich gesteigert wird; die gesetzlichen Voraussetzungen im Baurecht hat diese Landesregierung bereits geschaffen. Zudem stehen hierfür die Clusterinitiative proHolz.NRW des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und die Landesinitiative der Expertenkommission “Bauen mit Holz” des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung,“ lautet die entsprechende Maßnahme dieses Handlungsfeldes.
Unterzeichner des Waldpakts sind für die Landesregierung Ministerpräsident Armin Laschet, Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und Bauministerin Ina Scharrenbach. Daneben haben verschiedene Verbände mit Anknüpfungspunkten an die Forst- und Holzwirtschaft den Waldpakt unterzeichnet, wie unter anderem der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. oder die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Weitergehende Informationen zum Waldpakt NRW finden Sie hier.
Den Waldpakt NRW nachlesen können Sie hier.